AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tend Fabrik GmbH
Postfach 111
Sägestrasse 18
4663 Aarburg

AGB – ALLGEMEINE MIET UND WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN

Die von uns offerierten Umsetzungen, aufgestellten Bauten (Festzelte, Bühnen etc.) sowie unser Mietmaterial (Dekorationen, Mobiliar, Tische, Stühle etc.) unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart werden. Allgemeine Angaben zu Offerten und Aufträgen Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer der Trend Fabrik GmbH schriftlichen Bestätigung (elektronisch oder physisch) bindend. Ein Auftrag, welchen die Trend Fabrik GmbH ausführt, gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine Bestätigung auch ohne Unterschrift des Mieters / Kunden bindend. Sollte die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, liegt es in seiner Verantwortung, dieses Missverständnis zu klären.

Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder allfällige Teil Annullationen haben schriftlich zu erfolgen. Die Forderung bleibt bestehen.

Die dabei entgangenen Einnahmen werden von der Trend Fabrik GmbH wie folgt in Rechnung gestellt:

Annulation Event / Veranstaltung / Catering

-> Annulation bis 6 Monate vor Mietbeginn 50% der Auftragssumme
-> Annulation bis 2 Monate vor Mietbeginn 75% der Auftragssumme
-> weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 90% der Auftragssumme
-> einen Tag vor Mietbeginn 100% der Auftragssumme

Annulation Mietmaterial:

-> Annulation bis 30 Tage vor Mietbeginn 100 % der Auftragssumme
-> Annulation bis 10 Tage vor Mietbeginn 75% der Auftragssumme
-> Annulation bis 3 Tage vor Mietbeginn der 50% Auftragssumme

Auf wetterabhängige Annulationen können wir keine Rücksicht nehmen. Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.

 Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Preise verstehen sich ab Lager Trend Fabrik GmbH in Wynau (BE). Unsere Preise verstehen sich exklusiv 7,7% Mehrwertsteuer. Bei längerer Mietdauer gelten Preise gemäss spezieller Vereinbarung.

Preise:
Alle angegebenen Preise für Waren und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken CHF und exklusiv Mehrwertsteuer. Allfällige Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bei Waren ab Lager Wynau BE verstehen sich die Preise zudem ohne Verpackung und ohne Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Fracht, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkunden gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Preise verstehen sich für die Mietdauer pro Einsatztag! Weitere Tage werden durch einen bestimmten Faktor berechnet! Siehe Punkt 2 Langzeitmieten. Bei Mietgeschäfte über das Wochenende bezahlen Sie nur die Einsatztage.

Beispiel: Aufbau am Freitag – Event am Samstag – Abbau am Sonntag – Rückgabe am Montag. 1 Eventtag = 1 Einsatztag

Stellen wir einen Missbrauch der Einsatztage fest, verrechnen wir Ihnen jeden zusätzlichen Einsatztag mit Faktor 1.
Möchten Sie die gemieteten Artikel direkt nach dem Anlass kaufen, so werden die Mietkosten angerechnet.
Bitte beachten Sie den Mindestbestellwert von CHF 80.- exkl. Liefer-, Porto + Verpackungskosten.

  1. Langzeitmieten / Dauermieten ab 2 Einsatztagen:
    Es werden die Tagesmieten mit Faktoren multipliziert. Siehe Faktortabelle:
    Mietfaktor bei Dekorationen:
    1 Tag > Faktor 1.0
    2 Tag > Faktor 1.1
    3 Tag > Faktor 1.2
    4 Tag > Faktor 1.3
    5 Tag > Faktor 1.4
    6 Tag > Faktor 1.5
    1 Woche > Faktor 1.6
    2 Wochen > Faktor 2.3
    3 Wochen > Faktor 3
    4 Wochen > Faktor 3.7 ect.
    Jede weitere Woche + 0.7 Faktor dazu.

Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietungen

Transport des Mietobjektes:
Der Transport des Mietobjektes ist mangels anderer Vereinbarung Sache des Mieters. Zum Transport gehört das Ein- und Ausladen beim Lager der Trend Fabrik GmbH und das Ein- und Ausladen am Bestimmungsort. Beim Transport ist der Mieter insbesondere verpflichtet, die Mietobjekte in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.
Für das Ein- und Ausladen von unseren Mietgegenständen in privaten Fahrzeugen ist allein der Mieter verantwortlich. Wir können dem Kunden behilflich sein, jedoch ohne unsere Verantwortung.

Transport durch die Trend Fabrik GmbH
Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt. Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind durch den Mieter zu tragen.

Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen ins Gebäude ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Wartezeiten werden mit einem Stundenansatz von 100.00 CHF / h verrechnet.

Transportpauschale für PW und 3.5T Lastwagen:

Zone 1            0,1 Km – 5,0 Km           50.00 CHF

Zone 2            5,1 Km – 15.0 Km     100.00 CHF

Zone 3            15.1 Km – 25.0 Km   125.00 CHF

Zone 4            25.1 Km – 50.0 Km   150.00 CHF

Zone 5            50.1 Km – 75.0 Km   200.00 CHF

Zone 6            75.1 Km – 100.0 Km 250.00 CHF

Zone 7            mehr als 100.1 Km   gemäss Abmachung

Zusatzkosten pro Anhänger von 25% des Zonenpreises

Transportpauschale für LKW-Lastwagen:
190.00CHF / h

Diese Information ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Trend Fabrik GmbH berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. Die Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieter abholfertig, palettisiert und zugänglich bereitzustellen.

 Reinigung
Küchengeräte und Gastrogegenstände müssen aus hygienischen Gründen durch die Trend Fabrik GmbH gereinigt werden. Der Mieter entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Die Reinigung wird dem Kunden gemäss Auftragsbestätigung belastet und muss aus hygienischen Gründen auch bei sauber zurückgebrachtem durchgeführt und verrechnet werden.

 Zustand des Materials
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager Trend Fabrik in Wynau (BE) besichtigen. Unser Material wird durch uns gereinigt und in sauberem Zustand angeliefert. Wir können, bedingt durch die teilweise sehr kurze Zeit zwischen Rücknahme und Auslieferung, jedoch nicht immer für restlos sauberes Mobiliar garantieren. Sehr starke Verunreinigungen, die vom Kunden verursacht sind, werden nach Aufwand verrechnet. Defekte oder Funktionsstörungen während dem Gebrauch des Mietmaterials können nicht ausgeschlossen werden. Die Trend Fabrik GmbH übernimmt keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen.

 Rücknahme
Geliefertes oder durch uns vermitteltes Mietmaterial, inkl. Spezial- und Kunststoffpaletten sowie Schütze von Geräten, ist im angelieferten Zustand (sauber gereinigt) an die aus gewiesener Stelle zu retournieren. Der Rückgabetermin ist einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder anderweitige Umstände sind der Trend Fabrik GmbH sofort mit zu teilen. Bis zum Eintreffen von Mitarbeitenden von der Trend Fabrik GmbH, ist der Mieter für das Mietmaterial verantwortlich! Dies beinhaltet ebenfalls den Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee etc.). Für zu spät retournierte Ware wird für jeden weiteren Tag zusätzlich der effektive Mietansatz nachverrechnet.

Kauf
Unterschieden wird zwischen Neuware und Gebrauchtware. Sämtliche Artikelpreise (neu und gebraucht) können bei der Trend Fabrik GmbH angefragt werden. Wenn Mietmaterial gemietet und im Anschluss als Gebrauchtware gekauft werden möchte, ist der Mietpreis der jeweiligen Mietdauer und der angebotene Kaufpreis als Gebrauchtware zu bezahlen. Der Mietpreis kann dem Kaufpreis weder angerechnet werden, noch wird die Differenz zurückerstattet.

 Haftung für die Mietsache
Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemässer Transport, falsche Handhabung, Einbruch, Diebstahl oder höhere Gewalt (Aufruhr, Krieg, Vandalismus oder Terrorismus) verursacht werden. Allfällige Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, als Folge von unsachgemässer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 Versicherung
Eine allfällig notwendige Haftpflichtversicherung für die oben genannten Ereignisse ist durch den Mieter abzuschliessen. Sämtliche vom Mieter verursachten Schäden müssen von ihm oder seinem Versicherungspartner gedeckt werden.

Die Trend Fabrik GmbH verfügt über folgende Versicherungen, für Fälle an denen die Trend Fabrik GmbH den Aufbau, die Lieferung macht oder die Gesamtverantwortung trägt:

Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden bis CHF 5’000‘000.-
Elementarversicherung bis CHF 100’000.- / je Ereignis
Transportversicherung bis CHF 10’000.- / je Transport

Nicht versichert sind:
Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften während der Montage- und Demontagezeit zustossen.

Kosten für Reparaturen und Verluste:

Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand zum Stundenansatz von 85.00 CHF / Stunde, plus Materialkosten verrechnet. Abhanden gekommenes oder defektes Material, dass nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Neupreis abzüglich 20% für den Minderwert des gebrauchen Materials, ohne Rücksicht auf das Alter, in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für Spezial- und Kunststoffpaletten sowie Schutzhüllen von Geräten. Ersatz anderer Art oder Qualität vom Kunden wird nicht angenommen.

Eigentum
Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von der Trend Fabrik GmbH. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das von der Trend Fabrik GmbH vermietete Material darf nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verschiebung z.B. von Zelten auf einen anderen Platz oder die Untervermietung, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Bei grösseren Bauten ist es ratsam, das Areal während der Montage- und Demontagezeit bewachen zu lassen. Die Kosten dafür hat der Mieter, Partner oder Kunde zu tragen.

 Reklamationen
Fehlendes Material und Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware oder aber spätestens vor deren Gebrauch an das Büro von der Trend Fabrik GmbH (062 926 12 07 oder Notfallnummer 076 530 19 44) zu melden. Spätere Reklamationen sind nicht mehr überprüfbar und können daher bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Ein unterschriebener Lieferschein bestätigt den Erhalt der Ware.

 Verschiedenes
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Zofingen AG, Schweiz anerkannt. Im Übrigen gilt das schweizerische Obligationenrecht im Allgemeinen und im Speziellen über den Miet- und Werkvertrag. Für Betreibungen halten wir uns an das Schuld-, Betreibungs- und Konkursgesetz. Verweisung auf ausländische Rechtsformen sind unbeachtlich.

 Notfälle
In Notfällen während und ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Hauptnummer (062 926 12 07 oder Notfallnummer 076 530 19 44) zu kontaktieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten jeweils ab Fr. 18.00 Uhr bis Mo. 09.00 Uhr ist die Notfallnummer zu wählen.

 Bauplatz
Der Kunde hat vor Montagebeginn den Standort für das Mietobjekt zu definieren und vor der Materialanlieferung das Gelände frei zu räumen. Standortänderungen, die nach erfolgter Auftragserstellung und allfälliger Platzbesichtigung vorgenommen werden und welche zu zusätzlichem Aufwand führen, müssen bei schlechteren Terrainverhältnissen oder bei Wegfall der Zufahrtsstrassen zusätzlich berechnet werden. Wir gehen davon aus, dass der Bauplatz mit Hubstapler befahren werden darf, andernfalls muss uns dies unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Preisanpassung für unseren Mehraufwand bleibt vorbehalten. Der Mieter haftet für Schäden und Unfälle, die auf fehlende Information zurückzuführen sind. Bei Zelten muss der Mieter unsere Monteure über eventuell im Erdreich verlaufende Leitungen und Kabelstränge sowie über mögliche andere Hindernisse informieren.

Unebenheiten und Gefälle des Bauplatzes sind der Trend Fabrik GmbH im Vorfeld mitzuteilen. Die Trend Fabrik GmbH setzt alles daran, den Bauplatz in sauberem Zustand zu hinterlassen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Nägel, Schrauben, etc. liegen bleiben. Vor dem Abtransport des Materials ist es daher Sache des Mieters, den Bauplatz zu kontrollieren und allfällige Mängel direkt zu beanstanden.

Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

  • In der Verantwortung des Mieters liegen:
    Stromzufuhr an einen für den Aufbau bzw. den Betrieb geeigneten Standorte
  • Blitzschutz,
  • Zufuhr und Installation allfällig erforderlicher Wasser- und Abwasserleitungen
  • Eine allfällig notwendige Überprüfung der erstellten Bauten durch die zuständigen Kontrollorgane (Baupolizei etc.)
  • Versicherung für betriebsfremde Hilfskräfte während den Auf- und Abbauzeiten

Öffentliche Plätze
Spezielle Regelungen auf öffentlichen Plätzen sind der Trend Fabrik GmbH im Vorfeld mitzuteilen. Allfällig daraus entstehende Kosten sind vom Mieter zu tragen.

 Schnee
Bei Schnee muss der Mieter für eine genügende Beheizung sorgen, damit das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast entstandene Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Die Schneeräumung obliegt der Verantwortung des Mieters.

 Statik und Sicherheit
Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statische Sicherheit der Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt werden. Wenn das Zelt unbeaufsichtigt ist, müssen alle Fronten und Seitenteile geschlossen sein. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist der Mieter verantwortlich. Ein allfälliger Regress der Versicherung als Folge eines Schadenfalls wird dem Mieter weiter verrechnet.

 Fremde Hilfskräfte 
Unter fremden Hilfskräften bei der Montage und Demontage verstehen wir vom Veranstalter, Partner oder Kunden aufgebotenes Personal. Es wird in Abhängigkeit der Grösse der zu bauenden Infrastruktur und Umfang des Mobiliars vorausgesetzt, dass mindestens 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Die Hilfskräfte sind deutschsprachig und handwerklich geschickt und stark baugewohnt.

 AGB Tickets der Trend Fabrik GmbH

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen TicketkäuferIn und dem Veranstalter der Trend Fabrik GmbH.
  2. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit.
  3. Der/die BesucherIn verpflichtet sich, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften des Veranstalters zu beachten. Nichtbeachtung kann Wegweisung vom Veranstaltungsort und Verfall des Tickets zur Folge haben. Ton- und/oder Bildaufnahmen jeglicher Art sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Trend Fabrik GmbH verboten.
  4. Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen.
  5. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen verschoben, gilt das Ticket auch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe und/oder Umtausch sind ausgeschlossen.
  6. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgesagt, muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird maximal der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet, variert aber unter den Ticketpartnern.
  7. Open-Air-Veranstaltungen werden grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Allfällige widrige Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.
  8. Kinder unter sechzehn (16) Jahren sind nur in Begleitung von Erwachsenen (an Partys, Konzerte, Oktoberfeste gelten individuelle Bestimmungen), welche sämtliche Verantwortung übernehmen, an Veranstaltungen der Trend Fabrik GmbH zugelassen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.
  9. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketcorner AG, sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB’s

AGB von Ticketcorner

www.ticketcorner.ch

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Starticket AG, sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB’s

AGB von Starticket:

www.starticket.ch

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eventfrog GmbH, sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB’s

AGB von Eventfrog

www.eventfrog.ch

  1. Bei einer Absage durch Höhere Gewalt, einer Pandemie (zB. Covid 19) oder Epidemie bleiben 5.00 CHF verwaltungsaufwand beim Veranstalter.

Firmenlogo:
Logos und Firmen Beschriftungen auf den Mietobjekten dürfen vom Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.

Rechtliches

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 

Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

Urheberrechte

Die Urheberrechte und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Trend Fabrik GmbH. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Stand, Mai 2020